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   BGH, 10.05.1978 - IV ARZ 22/78   

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https://dejure.org/1978,8085
BGH, 10.05.1978 - IV ARZ 22/78 (https://dejure.org/1978,8085)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1978 - IV ARZ 22/78 (https://dejure.org/1978,8085)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1978 - IV ARZ 22/78 (https://dejure.org/1978,8085)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Voraussetzungen der örtlichen Zuständigkeit des Familiengerichts - Erfordernis der Anhörung des Antragstellers

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.1978 - IV ARZ 8/78

    Anforderungen an die Bestimmung des zuständigen Gerichts - Negativer

    Auszug aus BGH, 10.05.1978 - IV ARZ 22/78
    Der Beschluß des Landgerichts Saarbrücken vom 14. November 1977, durch den die Ehescheidungssache an das Amtsgericht - Familiengericht - Neunkirchen abgegeben worden ist, stand zwar der Befugnis dieses Gerichts nicht entgegen, die Sache wegen örtlicher Unzuständigkeit an ein anderes Familiengericht zu verweisen (BGH NJW 1978, 887; Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 19/78 - und vom 22. März 1978 - IV ARZ 23/78).

    Das Familiengericht Neunkirchen ist örtlich ausschließlich zuständig, weil es insoweit auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidungssache ankommt (BGH NJW 1978, 887) und die Parteien zur Zeit der Erhebung der Scheidungsklage im Bezirk des Amtsgerichts Neunkirchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten (§ 606 Abs. 1 ZPO a.F.).

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 10.05.1978 - IV ARZ 22/78
    Dem Verweisungsbeschluß des Amtsgerichts Neunkirchen vom 10. Januar 1978 kommt indessen keine das Amtsgericht - Familiengericht - Waiblingen bindende Wirkung zu, weil der Antragsteller nicht zuvor angehört worden ist (vgl. den zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmten Senatsbeschluß vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/78).
  • BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 19/78

    Streit zweier Familiengerichte um die örtliche Zuständigkeit - Maßgeblichkeit der

    Auszug aus BGH, 10.05.1978 - IV ARZ 22/78
    Der Beschluß des Landgerichts Saarbrücken vom 14. November 1977, durch den die Ehescheidungssache an das Amtsgericht - Familiengericht - Neunkirchen abgegeben worden ist, stand zwar der Befugnis dieses Gerichts nicht entgegen, die Sache wegen örtlicher Unzuständigkeit an ein anderes Familiengericht zu verweisen (BGH NJW 1978, 887; Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 19/78 - und vom 22. März 1978 - IV ARZ 23/78).
  • BGH, 22.03.1978 - IV ARZ 23/78

    Anforderungen an die örtliche Zuständigkeit eines Familiengerichts -

    Auszug aus BGH, 10.05.1978 - IV ARZ 22/78
    Der Beschluß des Landgerichts Saarbrücken vom 14. November 1977, durch den die Ehescheidungssache an das Amtsgericht - Familiengericht - Neunkirchen abgegeben worden ist, stand zwar der Befugnis dieses Gerichts nicht entgegen, die Sache wegen örtlicher Unzuständigkeit an ein anderes Familiengericht zu verweisen (BGH NJW 1978, 887; Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 19/78 - und vom 22. März 1978 - IV ARZ 23/78).
  • BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 51/78

    Formlose Rüge der Sache und Ablehnung der Übernahme durch ein Gericht nach

    Da der Verweisungsbeschluß des Landgerichts Köln hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit nicht bindend war, war das Familiengericht Bergheim an sich nicht gehindert, die Sache wegen örtlicher Unzuständigkeit an ein anderes Familiengericht zu verweisen (BGH NJW 1978, 887 - FamRZ 1978, 328 - MDR 1978, 478; Senatsbeschluß vom 10. Mai 1978 - IV ARZ 22/78).
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